期刊名称:Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik
印刷版ISSN:1863-6470
出版年度:2013
卷号:2013
期号:11
页码:477-480
出版社:Editors of ZIS
摘要:Das Manuskript der von Heghmanns betreuten Münsteraner Dissertation wurde im November 2012 abgeschlossen. Deshalb konnte Stalberg das Fransson-Urteil1des EuGH nicht mehr berücksichtigen. Dass er mit seiner Arbeit einem Grundsatz-urteil des EuGH zuvorgekommen ist, beweist Aktualit.t und Bedeutung seines Themas. Der Vertrag von Lissabon erkl.rt die Grundrechte-Charta der Europ.ischen U nion (GrCh) zu verbindlichem EU-Ver-tragsrecht, Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 EUV. Wie weit der Anwen-dungsbereich des Ne-bis-in-idem-Grundsatzes (Art. 50 GrCh) reicht, wurde bisher vor allem in transnationalen F.llen zu m Problem.2Denn in diesen F.llen konkurriert Art. 50 GrCh mit Art. 54 des übereinkommens zur Durchführung des über-einko mmens von Schengen vom 14. Juni 1985 (SDü) vom 19.6.19903. Und Art. 54 SDü macht Strafklageverbrauch von einschr.nkenden Voraussetzungen abh.ngig. Ob diese Ein-schr.nkungen weitergelten o der ob Art. 50 GrCh sie ver-dr.ngt, ist umstritten.4Das Fransson-Urteil des EuGH dage-gen betrifft einen rein innerstaatlichen Sachverhalt: Steuer-strafverfahren nach rechtskr.ftiger Verh.ngung von Steuerzu-schl.gen wegen unrichtiger Angaben zur Mehrwertsteuer. Der EuGH wendet auch darauf die Grundrechte-Charta an