Als Fürsorge werden – dem im 19. Jahrhundert gebräuchlichen Begriff der Armenfürsorge entlehnt – in Deutschland Hilfeleistungen bezeichnet, die Not leidenden Menschen durch private und/oder öffentliche Einrichtungen gegeben werden. Das Zusammenwirken der privaten und öffentlichen Träger stellt dabei bis heute ein Grundprinzip der Sozialen Arbeit dar. Die Aufgabe, Bedürftige mit dem Lebensnotwendigen zu versorgen, wenn sie dazu selbst nicht in der Lage sind, ist somit zwischen Staat und Zivilgesellschaft aufgeteilt. Während der Begriff der Fürsorge als übergeordnete Bezeichnung der Hilfen in der Weimarer Republik durch den Begriff der Wohlfahrtspflege und später durch den Begriff Sozialarbeit (heute: Soziale Arbeit) ersetzt worden ist, hat er sich in den Spezialbereichen lange Zeit erhalten: z.B. in der Familienfürsorge, Jugendfürsorge, Säuglingsfürsorge, Gesundheitsfürsorge, Wohnungsfürsorge, Betriebsfürsorge, Erwerbslosenfürsorge oder Flüchtlingsfürsorge.