Dieser Artikel modifiziert und erweitert Lindenbergs Diskriminationsmodell. Letzteres wird oftmals als Modell für begrenzt rationale Handlungsentscheidungen interpretiert, die sich im Gefolge kognitiver Kapazitätsgrenzen ergeben. Seine Reformulierung beseitigt die formalen Schwächen des Originals. Aufgrund der dafür notwendigen Annahmen über die menschlichen Fähigkeiten bei der Aufnahme und Verarbeitung von Informationen scheint das Diskriminationsmodell jedoch für die Abbildung begrenzter Rationalität ebensowenig geeignet wie der (als Grenzfall resultierende) Erwartungsnutzenansatz.